Die Schlichtungsstelle

Die österreichische Kreditwirtschaft hat zur Beilegung von bestimmten Beschwerdefällen eine Gemeinsame Schlichtungsstelle der Kreditwirtschaft eingerichtet. An diese Schlichtungsstelle können sich Kunden von allen teilnehmenden Kreditinstituten wenden (siehe Teilnehmerverzeichnis).

Diese Schlichtungsstelle ist zuständig für Beschwerden im Zusammenhang mit Die rasche Behandlung von Kundenbeschwerden erfolgt auf Grund einer Verfahrensordnung, die den Anforderungen der Europäischen Union entspricht. Zur Entscheidung ist eine unabhängige, weisungsfreie und unparteiische Ombudsperson berufen.


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