Die Schlichtungsstelle
Die österreichische Kreditwirtschaft hat zur Beilegung von bestimmten Beschwerdefällen eine Gemeinsame Schlichtungsstelle der Kreditwirtschaft eingerichtet. An diese Schlichtungsstelle können sich Kunden von allen teilnehmenden Kreditinstituten wenden (siehe Teilnehmerverzeichnis).Diese Schlichtungsstelle ist zuständig für Beschwerden im Zusammenhang mit
- grenzüberschreitenden Überweisungen
- Geschäften mit elektronischen Zahlungskarten
- dem elektronischen Geschäftsverkehr
- grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro
- dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und
- Beschwerden über mangelnde Informationen bei der Wohnkreditvergabe.
