Zuständigkeitsbereich
Allgemein
Die Schlichtungsstelle kann bei Beschwerden gegen österreichische Kreditinstitute Kapitalanlagegesellschaften und Zahlungsinstitute tätig werden, wenn es sich um Beschwerden handelt, die vom Geltungsbereich folgender EU-Rechtsvorschriften erfasst sind, soweit sich diese jeweils auf Kreditinstitute, Kapitalanlagegesellschaften bzw. Zahlungsinstitute beziehen.
- EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt:
PDF Dokument: Zahlungsdienste
- EU-Empfehlung zu Geschäften, die mit elektronischen Zahlungsinstrumenten getätigt wurden:
- Überweisungen mittels eines elektronischen Zahlungsinstrumentes
- Barabhebungen mittels eines elektronischen Zahlungsinstrumentes und das Aufladen (und Entladen) eines E-Geld-Instruments bei Einrichtungen wie Geldautomaten und multifunktionalen Bankautomaten in Gebäuden des Emittenten oder eines Instituts, das vertragsgemäß das Zahlungsinstrument akzeptieren darf.
PDF Dokument: elektronische Zahlungsinstrumente
- EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (e-commerce Richtlinie):
Von der Bank gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz erbrachte und vom Kunden individuell abgerufene Dienstleistungen, Internet-Geschäfte
PDF Dokument: e-commerce Richtlinien
- EU-Empfehlung über vorvertraglich Information, die Darlehensgeber, die wohnwirtschaftliche Darlehen anbieten, den Verbrauchern zur Verfügung stellen müssen:
PDF Dokument: Darlehensgeber
- EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft:
Erfasst werden etwa grenzüberschreitende Überweisungen, grenzüberschreitende Zahlungen und Geldabhebungen mit Bankomat oder Kreditkarte, etc.
PDF Dokument: Grenzüberschreitende Zahlungen
- EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher:
Bankdienstleistungen an einen Verbraucher durch ein Fernkommunikationsmittel zB Telefon, Fax, E-mail, Internet.
PDF Dokument: Fernabsatz Finanzdienstleistungen
- EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge (ab 12. Mai 2010):
Regelung der Vergabe eines nicht hypothekarisch gesicherten Kredits an einen Verbraucher.
PDF Dokument: Verbraucherkredit
- Europäischer Verhaltenskodex - Wechsel der Kontoverbindung
Verlegung des Girokontos zu einer anderen Bank.
PDF Dokument: Kontoverbindung
PDF Dokument: Kontenmobilität
- Richtlinie (2009/65 /EG) vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Stand: 1. Jänner 2012

