Die Schlichtungsstelle
Die österreichischen Banken haben für Beschwerden von Bankkunden die „Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft“ eingerichtet.
Grundlage der Schlichtungsstelle und des Verfahrens ist die Verfahrensordnung.
An diese Schlichtungsstelle können sich Kunden von allen teilnehmenden Kreditinstituten wenden.
Die Schlichtungsstelle und das Schlichtungsverfahren erfüllen die EU-Vorgaben für Schlichtungs- und Ombudsstellen im Finanzdienstleistungsbereich.
Diese Schlichtungsstelle ist zuständig für Beschwerden im Zusammenhang mit
- Bareinzahlungen auf ein Konto (Girokonto, Sparbuch) sowie allen mit der Führung des Kontos erforderlichen Vorgängen
- inländischen und grenzüberschreitenden Überweisungen (im EU-Raum)
- Internetbanking, electronic banking; Abschluss von Bankgeschäften per Telefon, E-Mail, Fax, Internet, etc.
- der Verlegung des Girokontos zu einer anderen Bank
- Konsumentenkreditverträgen (ab 12. Mai 2010)
- Informationen bei der Vergabe von Krediten zur Errichtung, zum Ankauf und zur Sanierung von Eigentumswohnungen und Häusern im Eigentum
- Bankgeschäften unter Verwendung von Zahlungskarten (Bankomatkarten, Kreditkarten, Prepaid-cards, etc.)
Der unabhängige, weisungsfreie Ombudsmann sorgt für eine rasche Behandlung der Beschwerden und für eine objektive Entscheidung.
Die Schlichtungsstelle versucht auch bei allgemeinen Anfragen weiterzuhelfen.
Rechtsauskünfte können jedoch nicht gegeben werden.
