ist eine Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern, die in Österreich oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum wohnen, und einem in Österreich niedergelassenen Kreditinstitut oder einem anderen im § 1 BWG genannten Institut über Verpflichtungen aus einem Bankgeschäft gemäß § 1 BWG.
